Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten


Zu § 9 Abs. (1) ElektroG Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen ist immer kostenfrei. 

Du bist als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen oder, soweit vorgesehen, bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand bewirkst du einen hohen Nutzen für die Umwelt: Du hilfst mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. 

Zu § 9 Abs. (2) ElektroG
Nr. 2: Wenn du Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführst, entlastest du die Umwelt in doppelter Weise: Erstens hilfst du, Ressourcen zu sparen und zweitens trägst du dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. 

1. Wiederverwendung von Altgeräten 
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Gebe diese zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in deiner Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden dich vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten an so genannte Re-Use-Initiativen, die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter Geräte spezialisiert haben. Erkundige dich danach bei deiner Kommune. 

2. Verwertung von Altgeräten Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Bei einer vierköpfigen Familie sind das 16 kg jährlich. Zum Vergleich hier die Durchschnittsgewichte einiger Geräte: Kleingeräte wie Toaster oder Kaffeemaschinen wiegen durchschnittlich etwa 1,2 kg, schwerere Notebooks ungefähr 4 kg, Staubsauger knapp 7 kg, Monitore und PCs jeweils etwa 15 kg und Haushaltsgroßgeräte bis ca. 80 kg. 

Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden. Die Geräte werden in verschiedene Fraktionen – wie Metalle, Glas, Kunststoffe u. a. getrennt und in den jeweiligen Rohstoffkreislauf zurückgeführt. Entsprechend müssen weitaus weniger Ressourcen für die Herstellung von Primärstoffen in Anspruch genommen werden. Damit wird die Umwelt entlastet. Beispielsweise gewinnt man aus 14 Tonnen Elektroaltgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1000 Tonnen Gestein bearbeitet werden.

Nr. 3: Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
 

Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umweltund gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten. Einige Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung: 

a) Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.

b) Fernsehgeräte und Monitore
Herkömmliche Fernsehgeräte und Monitore enthalten Kathodenstrahlröhren, die aufgrund ihrer bleihaltigen Trichtergläser und der schwermetallhaltigen Leuchtstoffe separat zu entsorgen sind. Es gibt inzwischen Aufbereitungsverfahren, mit deren Hilfe die verschiedenen Bestandteile wieder so sauber voneinander trennbar sind, dass die Gläser erneut für die Bildschirmherstellung eingesetzt werden können. 

c) Kühlschränke
90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.

d) Elektro-Kleingeräte
Elektro-Kleingeräte sind so genannte „mülltonnengängige“ Geräte, da ihre Größe kein Hindernis für die Entsorgung in haushaltüblichen Mülltonnen darstellt. Aufgrund ihrer Umweltrelevanz und ihres Gefährdungspotenzials ist es aber zwingend geboten, auch diese Geräte getrennt zu erfassen und zu behandeln. Beispielsweise ist in alten Toastern immer noch krebserregendes Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter enthalten. Ein wesentliches Kernstück des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Vorschrift, diese und weitere gefährliche Substanzen im Behandlungsprozess zu separieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bereits die gesonderte Erfassung von Geräten mit schadstoffhaltigen Batterien und Akkumulatoren führt dazu, dass die Umwelt erheblich von unkontrolliert freisetzten Schwermetallen entlastet wird.

e) IT-Geräte und Unterhaltungselektronik
Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, so z.B. Metalle und hochwertige Kunststoffe, wobei halogenhaltige Flammschutzmittel und schwermetallhaltige Zusatzstoffe in Kunststoffen spezifische Behandlungsverfahren erfordern. Ein Beispiel für einen Gerätetyp mit besonderen Anforderungen an die Entsorgung ist das Notebook. Die quecksilberhaltige Beleuchtung des Displays, der Akku und diverse kleine Batterien, sowie die Leiterplatten sind im Behandlungsprozess zu separieren. Nur durch eine getrennte Erfassung der Altgeräte ist die Verwertung der hier enthaltenen Edelmetalle möglich.

Nr. 4: Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet: 

Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern

Das Symbol weist dich darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmensystemen abzugeben ist.

Beim Neukauf nehmen wir ein entsprechendes Altgerät zurück. Kleingeräte nehmen wir auch ohne einen Neukauf zurück.